Aktuelle Covid-19 Informationen
Stand Montag 5. September 2022
Für die Sportausübung bzw. das Betreten von Sportstätten gelten aktuell keinerlei Einschränkungen oder Auflagen.
Wer sich krank fühlt bzw, Krankheitssymptome hat, bleibt bitte Zuhause, egal ob Corona oder eine andere Erkrankung!
Körperliche Anstrengung bei Krankheitssymptomen kann bleibende gesundheitliche Schäden hervorrufen.
Stand Montag 14. Februar 2022
Mit den Lockerungen der letzten Wochen und Tagen gelten nun in Wien folgende Regeln beim Sport:
- Teilnahme am Übungsbetrieb für Sportler*innen nur mit 2G Nachweis!
- Als geimpft gelten alle Personen mit einer vollständigen Immunisierung, Gültigskeitsdauer laut aktueller Gesetzeslage
- Als genesen gelten alle Personen mit einem Genesungszertifikat oder Absonderungsbescheid für eine Dauer von 6 Monaten
- die 2G Regel gilt prinzipiell für alle ab 12 Jahren, d.h. auch in unseren Kinder- und Jugendkursen
-
ABER: für Kinder von 6 bis 12 Jahren und 3 Monaten gilt der vollständig ausgefüllte
Ninja-Pass (d.h. alle 3 Tests die Woche) als 2G Nachweis.
-
Für Kinder ab 12 Jahren und 3 Monaten bis zum Ende der Schulpflicht gilt die 2.5G Regel,
d.h. es braucht einen gültigen (48h) PCR Test, dieser kann auch aus dem Ninja-Pass
sein
- Kinder unter 6 Jahren benötigen keinen Nachweis
- Kontaktdatenerfassung (über die Anwesenheitslisten)
-
2G-Nachweise werden von den Übungsleiter*innen kontrolliert und müssen für die Dauer der
Sporteinheit bereitgehalten werden (Kontrollen)
- FFP-2 Maskenpflicht außerhalb des Turnsaales (Schulgebäude, Garderobe)
Obwohl rechtlich beim Erfüllen der 2G Regel kein weiterer Test erforderlich ist, empfehlen wir unserern Mitgliedern
dennoch sich regelmäßig mittels PCR Test kontrollieren zu lassen!
Wer sich krank fühlt, bleibt bitte Zuhause! Das gilt immer, auch ohne Corona. Körperliche Anstrengung bei Krankheitssymptomen
kann bleibende gesundheitliche Schäden hervorrufen.
Stand Montag 13. Dezember 2021
Ab 13.12.2021 gelten auf Grund der Bundesverordnung und einer zusätzlichen, strengeren
Verordnung der Stadt Wien folgende Regeln:
- Teilnahme am Übungsbetrieb für Sportler*innen und Trainer*innen nur mehr mit 2G Nachweis!
- Als geimpft gelten alle Personen mit einer vollständigen Immunisierung, Gültigskeitsdauer laut aktueller Gesetzeslage
- Als genesen gelten alle Personen mit einem Genesungszertifikat oder Absonderungsbescheid für eine Dauer von 6 Monaten
- die 2G Regel gilt prinzipiell für alle ab 12 Jahren, d.h. auch in unseren Kinder- und Jugendkursen
-
ABER: für Kinder von 6 bis 12 Jahren und 3 Monaten gilt der vollständig ausgefüllte
Ninja-Pass (d.h. alle 3 Tests die Woche) als 2G Nachweis.
-
Für Kinder ab 12 Jahren und 3 Monaten bis zum Ende der Schulpflicht gilt die 2.5G Regel,
d.h. es braucht einen gültigen (48h) PCR Test, dieser kann auch aus dem Ninja-Pass
sein
- Kinder unter 6 Jahren benötigen keinen Nachweis
- Kontaktdatenerfassung (über die Anwesenheitslisten)
-
2G-Nachweise werden von den Übungsleiter*innen kontrolliert und müssen für die Dauer der
Sporteinheit bereitgehalten werden (Kontrollen)
- FFP-2 Maskenpflicht außerhalb des Turnsaales (Schulgebäude, Garderobe)
-
Keine Sportarten mit Körperkontakt, es muss durchgehend ein Abstand von
2 Metern zu anderen Personen eingehalten werden!
Obwohl rechtlich beim Erfüllen der 2G Regel kein weiterer Test erforderlich ist, empfehlen wir unserern Mitgliedern
dennoch sich regelmäßig mittels PCR Test kontrollieren zu lassen!
Da die Abstandsregel von 2 Metern bei Kinderkursen schwer umzusetzen ist, prüfen wir noch, ob wir diese
überhaupt durchführen können, bitte informiert euch vor dem Kommen!
Stand Montag 8. November 2021
Wegen der aktuell sehr hohen Infektionszahlen gelten ab 8.11.2021 folgende Regeln:
- Teilnahme am Übungsbetrieb für Sportler*innen und Trainer*innen nur mehr mit 2G Nachweis!
- Als geimpft gelten alle Personen mit einer vollständigen Immunisierung laut aktueller Gesetzeslage für eine Dauer von 9 Monaten
- Als Übergangsfrist bis 6.12.2021 gilt auch die 1. Impfdosis zusammen mit einem PCR-Test als 2G
- Als genesen gelten alle Personen mit einem Genesungszertifikat oder Absonderungsbescheid für eine Dauer von 6 Monaten
- Antikörpertests gelten nicht mehr als 2G oder 3G Nachweis!
- die 2G Regel gilt prinzipiell für alle ab 12 Jahren, d.h. auch in unseren Kinder- und Jugendkursen
-
ABER: für Kinder von 6 bis 15 Jahren (Schulfplicht) gilt der vollständig ausgefüllte
Ninja-Pass (d.h. alle 3 Tests die Woche) als 25G Nachweis und berechtigt zur Teilnahme
(diese Regel gilt vorerst, die Stadt Wien überlegt hier Änderungen)
- Kinder bis 5 Jahre benötigen keinen Nachweis
- Kontaktdatenerfassung (über die Anwesenheitslisten)
- Sonstige Maßnahmen wie FFP2 Masken im Schulgebäude, Abstand halten wo möglich, Desinfektion etc.
Obwohl rechtlich beim Erfüllen der 2G Regel kein weiterer Test erforderlich ist, empfehlen wir unserern Mitgliedern
dennoch sich regelmäßig mittels PCR Test kontrollieren zu lassen!
Stand 1. September 2021 / 1. Oktober 2021
Für den Besuch eines unserer Angebote gilt wie bei vielen anderen Veranstaltungen die 3G Regel
für alle Sportler*innen ab 6 Jahren:
- Geimpft - Nachweis mittels Impfpass oder Zertifikat bzw. grünem Pass
-
Genesen - Nachweis durch Absonderungsbescheid, ärztliches Attest oder
Genesungszertifikat bzw. grünen Pass
-
Getestet - Nachweis mit Test einer behördlich anerkannten Stelle:
PCR-Test: Gültigkeit siehe unten
AntiGen-Test: Gültigkeit siehe unten
Weiters sind außerhalb des Turnsaals (also im Schulgebäude) FFP2-Masken zu tragen (für Kinder ab 6 Jahren
reicht ein Mund-Nasen-Schutz), bei Schnupperstunden müssen die Kontaktdaten erfasst werden. (bei angemeldeten
Mitgliedern wird die Anwesenheit erfasst).
Eine Voranmeldung ist nicht nötig, erleichtert uns aber die Planung.
Gültigkeit PCR Tests
Für Kinder bis 12 Jahre gelten PCR-Tests (z.B. Alles Gurgelt) 72 Stunden ab Probenentnahme.
Ab 12 Jahren gelten diese Tests nur noch 48 Stunden.
Die PCR-Tests des Ninja-Passes aus der Schule werden akzeptiert, mit der oben erwähnten Gültigkeit.
Gültigkeit Antigen Tests
Für Kinder bis 12 Jahre gelten Antigen-Schnelltests 48 Stunden ab Probenentnahme.
Ab 12 Jahren gelten Antigen-Tests 24 Stunden.
Die Nasenbohrer-Tests des Ninja-Passes aus der Schule werden akzeptiert, mit der oben erwähnten Gültigkeit.
ACHTUNG: ab 1. Oktober 2021 sind Antigen-Tests nur noch für Kinder bis 12 Jahren gültig!
Alle Personen ab 12 Jahren können nur mit einem PCR-Test am Sportangebot teilnehmen!
Stand 19. Mai 2021
Endlich können wir die Turnsäle eingeschränkt und mit Auflagen nutzen, folgende allgemeine Regeln gelten:
- 3G Regel (genesen, geimpft, getestet) mit Nachweis bei JEDEM Training
- 2m Abstand in der Schule, Garderobe und im Saal, Unterschreitung nur wenn sporttypisch
- FFP2 Masken im gesamten Gebäude außer bei der Sportausübung und in den Duschen
- 20m2 Platzbedarf pro Teilnehmer*in
- Kontaktdatenerfassung
- Sonstige Maßnahmen wie Desinfektion etc.
Anmeldung
Durch die Beschränkung auf 20m2 pro Person ist die Teilnehmeranzahl pro Kurs klarerweise limitiert, (je nach Turnsaalgröße)
daher ist bei den jeweiligen Kursen unbedingt eine vorherige Anmeldung nötig!
Alle bereits im Herbst angemeldeten Teilnehmer*innen wurde per Mail informiert und haben die Kontaktdaten
der Trainerin/des Trainers erhalten.
Stattfindende Einheiten
Folgende Einheiten finden statt:
- Musikgymnastik Dienstag (Diehlgasse) ab 25.5.
- Musikgymnastik Mittwoch (Hundsturm) ab 2.6.
- Power Gymnastik Mittwoch (Hundsturm) ab 2.6.
- Bauch-Bein-Po Donnerstag (Diehlgasse) ab 27.5.
- Kinderturnen Donnerstag (Einsiedlergasse) ab 27.5.
- Turn 10 Dienstag (Diehlgasse) ab 25.5.
Wir freuen uns auf dein/euer Kommen!